Symposium 2025 - Abstracts und Vorträge

Begrüßung

DR. HERIBERT WAIDER, Düsseldorf
Rechtsanwalt, Vorstand Deutsche Strafverteidiger e. V.

Ich begrüße Sie – sehr geehrte Referenten, sehr geehrte Teilnehmer – zum 52. Symposium in Maria Laach im Namen des Deutsche Strafverteidiger e. V. sehr herzlich.

„Psychiatrie-Enquete auf Wiedervorlage, Integration – Rechtssicherheit – Alternativen: Alles unter Kontrolle?“ soll uns bei dieser Gemeinschaftsveranstaltung mit dem Institut für Konfliktforschung e. V. an diesem Freitag und Samstag – und damit erstmalig in der Geschichte der Symposien in Maria Laach nicht Samstag und Sonntag – beschäftigen.

1971 setzte der Bundestag eine Sachverständigenkommission ein, genannt „Psychiatrie-Reform“. Ihr gehörten rund 200 Mitarbeiter aus den verschiedensten Bereichen der Psychiatrie an. Die offizielle Bezeichnung der Ergebnisse lautete „Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland“.

Bis dahin hatte sich im Nachkriegs-Deutschland kaum jemand mit den NS-Krankenmorden oder mit der Situation psychisch Kranker in der NS-Zeit beschäftigt. Der Deutsche Ärztetag hatte sich zuvor 1970 mit der psychiatrischen Versorgung erstmalig auseinandergesetzt. In der DDR waren schon über 10 Jahre vorher als „Betriebseigener Plan“ des Fachkrankenhauses im sächsischen Rodewisch Thesen festgehalten worden, „die Einrichtung zu einer modernen psychiatrischen und neurologischen Klinik zu entwickeln, die in der Lage ist, sämtliche international zum Standard gewordenen therapeutischen Maßnahmen anzuwenden.“1

Die von der Sachverständigenkommission in der Bundesrepublik aufgenommenen Zustände in den psychiatrischen Großkrankenhäusern erwiesen sich als katastrophal. Die Unterbringung der psychisch Kranken bzw. Behinderten, wie es damals hieß, erfolgte in großen Schlafsälen, es herrschten schlechte hygienische Bedingungen, die Personaldecke war viel zu knapp bemessen. Rund 60 % der Untergebrachten mussten sich länger als zwei Jahre in diesen Einrichtungenaufhalten. Nachsorge gab es so gut wie nicht. Im ersten Zwischenbericht aus dem Jahr 1973, der „Sofortmaßnahmen zur Befriedigung humaner Grundbedürfnisse“ forderte, hieß es „daß eine sehr große Anzahl psychisch Kranker und Behinderter in den stationären Einrichtungen unter elenden, zum Teil als menschenunwürdig zu bezeichnenden Umständen leben müssen.“

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Der 1975 erschienene Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland ist heute noch nachzulesen als BT-Drucksache Nr. 7/4200, und umfasst mit Sondervoten 436 Seiten. Er kommt unter anderem zu der Erkenntnis „Allerdings werden psychische Störungen, bei denen nicht wie bei körperlichen Krankheiten offenkundige Merkmale von Hilfs- und Behandlungsbedürftigkeit vorhanden sind und die nur selten unmittelbar lebensbedrohliche Auswirkungen haben, zum Teil gar nicht als Krankheit gewertet. Ihre Häufigkeit und das Leid, welches sie den Betroffenen und ihren Angehörigen aufbürden, wurden lange Zeit unterschätzt.“3

Die von der Expertenkommission vorgelegten Leitlinien zur Reform der Psychiatrie sollten in den folgenden Jahrzehnten nach Auffassung Mancher zu einer grundlegenden Abkehr von den katastrophalen Zuständen führen.

Es empfiehlt sich, die Psychiatrie-Enquete des Jahres 1975 mit einem kurzen Blick auf die davor liegenden 40 Jahre an Entwicklung in der forensischen Psychiatrie zu verknüpfen. 4

1933 war mit dem sogenannten Gewohnheitsverbrechergesetz die Maßregel ins deutsche Strafrecht eingeführt worden, womit Täter nicht nur zu einer zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe sondern auch zu einer unbefristeten Ingewahrsamnahme verurteilt werden konnten, wenn sie als Zurechnungsunfähige oder nur vermindert Zurechnungsfähige galten. War der Täter voll verantwortliche und mit hohem Gefährdungspotential, wurde mit dem Gesetz die Sicherungsverwahrung nach dem Ende der verbüßten Strafhaft eingeführt. 5

Kurz vor Einsetzung der Expertenkommission sorgte die 1969 eingeleitete Große Strafrechtsreform6 mit den Schuldfähigkeitsbestimmungen des § 20 StGB n. F. dafür, dass persönlichkeitsgestörte Täter neben psychisch Kranken im psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurden. Dabei sollte nicht unerwähnt bleiben, dass § 63 StGB als strafrechtliches Mittel der Gefahrenabwehr positioniert wurde, auch wenn im Zuge der Strafrechtsreform zunächst von der „psychiatrische Anstalt“ sodann vom „psychiatrische Krankenhaus“ die Rede war.7 Vom „Bewahrhaus“, wie es noch im Entwurf des StGB von 1962 genannt war, war zumindest eine begriffliche Abkehr erfolgt.8

Ob die Psychiatrie-Enquete von 1975 tatsächlich zu dem angestrebten Wandel geführt hat, bleibt fraglich. Jedenfalls betonte Prof. Dr. med. Henning Saß, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde, bei der Tagung zu „25 Jahre Psychiatrie-Enquete – Bilanz und Perspektiven“, die im Jahr 2000 in Bonn stattfand: „Die Psychiatrie hat einen so tiefgreifenden Wandel erfahren, wie kein anderes Gebiet der Medizin.“9

Zwar lässt sich in den Jahren nach der Psychiatrie-Enquete eine Verkleinerung der Landeskrankenhäuser und eine relative wohnsitznahe Versorgung feststellen. Geblieben sind aber vielerorts psychiatrische Fachkrankenhäuser. Vielfach wird aber der Umstand bemängelt, dass psychisch Kranke auf die Sozialhilfe angewiesen sind bzw. das familiäre/soziale Umfeld sich um sie auch in wirtschaftlicher Hinsicht kümmern muss. Die Empfehlungen der Enquete-Kommission zur Neuordnung der Versorgung psychisch Kranker und Behinderter, die in der Zusammenfassung des Berichts über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland zu finden sind, ist nicht erfolgt. Es erfolgte auch keine Gleichstellung von seelischen und körperlichen Krankheiten.

Wie ging es mit den überwiegend geschlossenen Stationen in den psychiatrischen Krankenhäusern im strafrechtlichen Kontext weiter? Hierzu kann man auf den stets zitierten und vom Bundesverfassungsgericht schließlich entschiedenen Fall aus NRW pars pro toto verweisen:
Im Oktober 1985 kam es aufgrund der Beschwerde eines in Eickelborn im Maßregelvollzug Untergebrachten zu der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts10, mit welcher dem maßregelrechtlichen Freiheitsentzug am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierte Grenzen gesetzt wurden. Der Beschwerdeführer war 1968 mit 25 Jahren inhaftiert worden und 1970 vom Landgericht Essen zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten und zur Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt verurteilt worden, weil damit zu rechnen sei, dass er in Zukunft in gleicher Weise wie bisher, straffällig werde. Anlasstat war der unter Alkoholeinfluss verübte Diebstahl eines Pelzmantels im Wert von unter 1.000 DM. Vorausgegangen waren andere Eigentumsdelikte. Er war aus der Anstalt mehrfach entwichen, hatte aber in dieser Zeit keine Straftaten begangen. Der Beschwerdeführer machte geltend, dass er sich 11 Jahre und 6 Monate in der Unterbringung befinde, obwohl er zu nur 9 Monaten Freiheitsentzug vom Landgericht Essen verurteilt war.

Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kam der Beschwerdeführer zwar einen großen Schritt weiter. Aber in der Langzeitbetrachtung blieben die Folgen dieses Beschlusses weit hinter den erhofften Wirkungen zurück. Dies, obwohl die Leitlinien der Entscheidung in einer Kurzbetrachtung folgendermaßen verlaufen und oftmals als „Steilvorlage“ für eine Entlassung taugen könnten:
Nimmt der Strafvollstreckungsrichter die Hilfe eines ärztlichen Sachverständigen in Anspruch, so hat er das Gutachten einer eigenständigen Beurteilung zu unterziehen und eine eigene Prognoseentscheidung zu treffen. Die Entscheidung darüber, ob von dem Untergebrachten die Begehung weiterer Straftaten zu erwarten ist und welcher Art diese sind, sowie Häufigkeit und Rückfallfrequenz kann der Richter nicht dem Gutachter überlassen. Die Klausel von der “Verantwortbarkeit der Erprobung” hat der Richter zu beantworten. Dabei hat er, so das Bundesverfassungsgericht, in Fällen, in denen sich der Untergebrachte, wie so häufig, seit langer Zeit in ein und demselben psychiatrischen Krankenhaus befindet, einen anstaltsfremden Sachverständigen auszuwählen, um der Gefahr von Routinebeurteilungen zu begegnen. Das Freiheitsgrundrecht des Untergebrachten gebietet es, strengere Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung zu stellen, je länger die Unterbringung bereits andauert. Der immer stärker werdenden Freiheitseingriff korreliert mit der verfassungsgerichtliche Kontrolldichte. Dies hat für die Entscheidung des Strafvollstreckungsrichters zur Folge, dass bei langandauernder Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus mit dem zunehmenden Gewicht des Freiheitsanspruchs, die Anforderung an die Begründung der Entscheidung wachsen. Allgemeine Wendungen sind nicht ausreichend. Die Bewertung des Richters anhand der dargestellten einfachrechtlichen Kriterien ist substantiiert offen zu legen.

Nicht nur langzeituntergebrachte Personen, sondern auch Träger psychiatrischer Maßregeleinrichtungen erhofften sich eine signifikante Entlassungsbereitschaft der Instanz-Gerichte. Diese blieb jedoch aus. Wie die tägliche Anwendung des Beschlusses des BVerfG erfolgt, werden wir sicherlich morgen diskutieren.

Doch was hat sich zwischenzeitlich geändert? Da gehen die Meinungen zwischen den psychiatrisch Tätigen, der Politik und den Leistungserbringer, sowie den Betroffenen und deren Angehörigen bekanntlich weit auseinander. Nicht viel oder gar nichts bekunden viele im psychiatrischen Krankenhaus oder dessen Dunstkreis drumherum Tätigen. Da ist es auch nicht sonderlich bemerkenswert, dass die Gewerkschaft ver.di im Jahr 2015, also zu 40 Jahre Psychiatrie-Enquete, die Privatisierungswelle bemängelte und Personalaufstockung in den Kliniken sowie den „Mut zum Weiterdenken“ forderte. Eine Forderung, der sich zahlreich im Interesse des Ausbaus einer gemeindenahen Psychiatrie angeschlossen wurde, die stärker noch als bis dato die Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen im Blick hat.

Ich bin gespannt, auf welche Zusammenhänge uns bei diesem Symposium die Referenten oder die Diskussionsbeiträge, besonders im außerstrafrechtlichen Bereich, hinweisen werden. Ich freue mich auf ihre Beiträge und wünsche der Veranstaltung ein gutes Gelingen.
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1 Sog. Rodewischer Thesen, https://www.skh-rodewisch.sachsen.de/ueber-uns/rodewischer-thesen/, zuletzt abgerufen 22.04.2025.
2 https://de.wikipedia.org/wiki/Psychiatrie-Enqu%C3%AAte, zuletzt abgerufen 09.04.2025.
3 Deutscher Bundestag: Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland (= Drucksache. Nr. 7/4200), Bonn 1975, Präambel, S. 4. Vgl. auch die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD v. 18.12.1992, BT-Drs 12/2019, Situation der psychisch Kranken in der Bundesrepublik Deutschland.
4 Vgl. grundlegend Kammeier, in: Armbruster, J. et al. (Hg.), 40 Jahre Psychiatrie-Enquete. Blick zurück nach vorn, Psychiatrie Verlag, Köln 2015, S. 432 – 442.
5 Vgl. Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, Vorbemerkungen zu den §§ 61 ff.
6 Vgl. grundlegend Kammeier, Die Psychiatrie-Enquête und die Entwicklung der Forensik, in: Assion, H.-J. et al., Psychiatrie in Entwicklung: 40 Jahre Psychiatrie-Enquete, FS Trenckmann, Pabst Science Publishers, Lengerich 2016, S. 99 – 112; Hecker, in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Aufl. 2019, Einf. Rdnr. 3 ff.
7 Vgl. grundlegend Kammeier, in: Armbruster, J. et al. (Hg.), 40 Jahre Psychiatrie-Enquete. Blick zurück nach vorn, Psychiatrie Verlag, Köln 2015, S. 432 – 442; BGBl. I [1969], S. 717.
8 Vgl. grundlegend Kammeier, in: Armbruster, J. et al. (Hg.), 40 Jahre Psychiatrie-Enquete. Blick zurück nach vorn, Psychiatrie Verlag, Köln 2015, S. 432 – 442; BT-Drs. IV/650, S. 23.
9 https://www.aerzteblatt.de/archiv/psychiatrie-reform-auf-halbem-weg-stecken-geblieben-94632ee0-db88-47a8-802e-5d46cd897401, zuletzt abgerufen 09.04.2025.
10 BVerfG, Beschl. v. 08.10.1985 – 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82, NJW 1986, S. 767.

PROF. DR. MED. MANUELA DUDECK,
Ulm/Günzburg, Vorsitzende des Instituts für Konfliktforschung

PROF. DR. IUR. HELMUT POLLÄHNE,
Bremen, Rechtsanwalt

Die Vorträge 2025

50 Jahre Psychiatrie-Enquete – Alles geklärt oder alles verjährt?

PROF. DR. MED. PETER BRIEGER,
Haar, Ärztlicher Direktor des kbo-Isar-Amper-Klinikum

Sozialpsychiatrie zwischen Enthospitalisierung und Gemeindeorientierung. Was nicht geschah – und warum nicht …

NORBERT RÜTHER, Köln,
Facharzt für Psychiatrie

Mein Leben als Sozialpsychiater
Erste Erfahrungen mit der Vorenquete – Psychiatrie in Brauweiler 

Meine ersten Schritte in die Psychiatrie machte ich 1975 vor 50 Jahren ins Landeskrankenhaus Brauweiler, wie es damals hieß, vor den Toren der Stadt Köln. Ein altes Kloster, dass nach der Auflösung durch die Franzosen für viele Jahrzehnte ein Ort für die Mühseligen und Beladenen war. Es wurde als Zuchthaus benutzt und später nach dem 2. Weltkrieg in eine psychiatrische Anstalt umgewandelt. 

Das erste Gespräch mit dem damaligen Chefarzt Dr. Stockhausen ist mir bis heute in allen Einzelheiten in Erinnerung geblieben. Ich war für kurz nach 17 Uhr bestellt. Die Sekretärin verließ das Vorzimmer. Dr. Stockhausen, ein brillanter Erzähler, stellte – wie damals oft üblich – eine Flasche Cognac auf den Schreibtisch und schüttete ein. 

Bis 21 Uhr war die Flasche leer. Zwischendurch hatte der Kollege immer eine Schublade des Schreibtisches herausgezogen und entnahm einer Bonboniere ein linsenähnliches Gebilde, das ich später als das Medikament Distraneurin identifizierte, ein Medikament zur Unterstützung des Alkoholentzuges, von dem der User schnell abhängig werden kann. 

Wie ich nach Hause gekommen bin? Auf Schleichwegen im Westen Kölns. 

Dr. Stockhausen litt, wie im Prozess Jahre später gegen ihn auch öffentlich wurde, an einer bipolaren Störung und einer Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit. In seinen manischen Phasen dauerten Konferenzen von 8 – 11 Uhr. 

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Warum berichte ich das?

Dr. Stockhausen war ein guter Psychiater, wie alle, die ihn länger kannten, berichteten.

Als ich einige Tage später meine Famulatur in Brauweiler begann, wurde mir klar, welches Horrorszenario sich hinter den Klostermauern abspielte.
Ich wurde der Stationsärztin der berüchtigten Station M1 zugeordnet.

Diese Station bestand aus einem großen Saal, in dem 50 Bettenaufgestellt waren, jedes mit einem Nachttischen versehen und durch spanische Wände voneinander abgetrennt. Jeden Morgen waren mindestens 5 neue Patienten gekommen, die meisten waren von der Polizei am Hauptbahnhof in Köln aufgegriffen worden. Fast alle waren das x. Mal in der Klinik.
Meine Aufgabe bestand darin, diese Menschen zu verstaten, wie der Aufnahmeprozess hieß.

Ich schrieb die sogenannte Zwischenanamnese auf den Aufnahmebogen und ordnete – nach Rücksprache mit der Stationsärztin – die Medikamente an. Die Pfleger wiesen den Neuen ein Bett zu.
Einige hatten in der Klinik einen eigenen Schrank in einem besonderen Zimmer, weil sie immer wiederkamen.

Am späteren Vormittag kam der Richter des zuständigen Amtsgerichts und hörte die Patienten an, die zwangsweise per Unterbringungsgesetz gekommen waren. Die Ärztin begründete die Unterbringung nahezu ausnahmslos positiv und der Richter ordnete mindestens 14 Tage an. Ich durfte anfangs zuhören, nach einer Woche erstattete ich die Gutachten selbst.

Berufsanfang in der Rheinischen Landesklinik Langenfeld

Ich ließ mich von diesen erschreckenden und irritierenden Erfahrungen nicht abhalten und trat am 1.7.1978 meinen Dienst in der Rheinischen Landesklinik Langenfeld an.
Als ich mit dem damaligen Chef Professor Lauber Kontakt aufnahm – wenige Monate vor meinem Eintritt, fragte er, ob ich am Folgetag anfangen könne. Er habe viele Stellen frei.
Meinen Dienst trat ich auf zwei der zahlreichen Langzeitstationen der 2000 Betten Klinik an. Ich war als Stationsarzt zuständig für 2 Stationen, auf denen 50 Männer und Frauen lebten. Sie waren im Schnitt mehr als 20 Jahre in der Einrichtung. 1000 Jahre Psychiatrieerfahrung.

Mit zwei Weisungen hatte mich der Chef auf die Stationen 18 und 19 geschickt.: Ändere bitte nicht die erprobte Arznei. Und: Du wirst jemanden kennenlernen, der behauptet, er sei Dein Chef. Er ist es nicht mehr. Der Landschaftsverband Rheinland hat die Klinikstruktur geändert. Er will das aber nicht wahrhaben. Ich wurde geduzt, weil der Klinikdirektor, ein vorsichtiger Reformer und ich in der gleichen Partei waren.

Den besagten Kollegen sah ich nur selten. Er war entweder bei Gericht, um im Prozess sein Schuldfähigkeitsgutachten zu vertreten oder im Knast, um die Menschen zu untersuchen. Seinen Stationsrundgang machte er morgens um 7.30, bevor er an eines der Landgerichte oder in eine der Haftanstalten im Rheinland fuhr.
Er war kommunikativ in dem Sinne, dass er die Tricks des Alltags erzählte. Bei Gutachten gilt die Regel: 4 Seiten erkennt das Gericht als 1 Stunde Leistung an. Deshalb sollte das Gutachten ausführlich sein. 1/3 Aktenauszug. 1/3 Anamnese des Patienten, 1/3 Zusammenfassende Beurteilung. 160 Seiten machen 40 Stunden abrechnungsfähig und das waren damals bei Stundensätzen von 50 DM 2000 DM. 3 Gutachten im Monat sind drin. Und dazu noch die ebenfalls mit 50 DM vergüteten Stunden vor Gericht.

Lernfeld Langzeit Psychiatrie

Meine Tätigkeit auf der Station bestand darin, die Patienten kennenzulernen. Ich bereitete mich auf jedes Gespräch durch das Studium der Aktenbände vor. Diese waren wohlgegliedert – Anamnese – Krankheitsverlauf – Rechtsangelegenheiten – Befunde wie Röntgen und Labor, Ich erinnere mich noch gut daran, dass die Tests auf Geschlechtskrankheiten deutlich rot markiert waren.
Den ebenfalls im Schnitt mehr als 30 Jahre im Dienst erprobten Mitarbeiter*innen der Pflege kannten insbesondere die Schwächen und Unfähigkeiten der Stationsbewohner*innen. Positive Ressourcen wurden fast nur in den Kategorien „trinkt nicht“, ist pünktlich zum Abendessen wieder auf der Station, nimmt seine Medis ohne Murren bewertet.
Von den 50 Patienten der offenen Langzeit Stationen gingen 40 einer Beschäftigung in der Arbeitstherapie nach. Sie hatten in den verschiedensten Bereichen ihre Arbeitsplätze: in den typischen Werkstätten, die alle kennen: wo verpackt, etikettiert, zusammengesteckt wird. Normale Arbeit eben – geringes Entgelt im Monat keine 50 Mark. Andere gingen auf andere Stationen, um hauswirtschaftliche Tätigkeiten zu erledigen. Ganz wenige waren auserwählt, bei leitenden Mitarbeiter*innen Hausdienste zu machen. So standen dem Direktor 3 Haus Patienten*innen zu: eine Frau für den Haushalt, eine für die Kinderbetreuung und ein Mann für den Garten. Ein sehr wichtiges Kriterium bei der Auswahl: Die Sauberkeit der Patienten*innen.
Eines Tages eröffnete ich den Schwestern auf der Station, ich wolle 1 x tgl. mit den Patienten*innen eine Mahlzeit einnehmen. Abwechselnd an den verschiedenen 4 er Tischen.
Sofort waren alle um mich besorgt. Herr Doktor, das werden sie nicht lange machen, sie werden nicht aushalten, wie die Patienten ihr Essen runterschlingen, wie sie stur am Tisch in den Teller starren, wie sie in 5 Minuten fertig sind. Da haben Sie noch nicht die Suppe auf.

Am ersten Tag des gemeinsamen Mittagessens bemerkte ich, dass die kurz vor der Rente stehende Stationsschwester Anni von zuhause eine weiße Tischdecke mitgebracht hatte, um den Mittagstisch schön einzudecken. Ich war gerührt – auch die Patienten. Dieses Ritual machte ich bis zu meinem Weggang 2 x in der Woche. Die Patienten*innen blieben deutlich länger sitzen: alle. Auch die an den anderen Tischen, an denen ich nicht saß. Ich erinnerte mich an meine katholische Sozialisation und führte zwar nicht das Psalmenlesen ein, sondern den Blick in die Tageszeitung, aus der ich laut vortrug.
Das führte zu manch angeregten Diskussionen. Bei meinem Weggang im Rahmen der Facharztausbildung auf die Akutstation meinte Schwester Anni: jetzt fehle etwas auf der Station. Ob sie das weitermachen dürfe. Ich schmunzelte und meine mich an folgende Antwort zu erinnern: Für Zeitungslektüre sei keine Approbation erforderlich, das sei eine Frage der Neugier.

Kernaufgabe, Patienten langfristig zu begleiten

Während des halben Jahres auf der Langzeitstation wuchs in mir mein Interesse, Patienten längerfristig zu begleiten.
Das konnte ich vor allem in der Psychiatrischen Institutsambulanz später realisieren.
Diese durfte ich mitaufbauen und war dort schon vor meiner Facharztprüfung tätig.
Die langfristige Begleitung der sogenannten chronisch Kranken ist aus meiner Sicht die Champions Liga der Psychiatrie.
Sie erfordert Fähigkeiten wie Aushalten von Verrücktheit, von Langeweile, den Blick auf Skurrilitäten, die Neugier für die kleinen Dinge.

In meiner Arbeit heute – in einer Feld – Wald- und Wiesen Institutsambulanz lerne ich immer noch von meinen Patienten*innen. Am Wahltag des Kanzlers habe ich gelegentlich das Smartphone eingeschaltet, um die Lage in Berlin zu hören. Wenn die Patienten*innen ins Behandlungszimmer gebeten wurden und sie noch hörten, was ich sah und hörte, baten viele darum, die halbe Stunden mal anders zu verbringen. Eine 75 jährige Frau, die neben ihrer Depression an einer erblichen Muskelerkrankung leidet, meinte, der Kanzler, den sie gewählt hätte, hätte doch besser vorher gesagt, dass er Schulden machen müsse, um zu sanieren. Denn auch ihrem kleinen Dorf Derschen im Westerwald seien Teile der Kita nicht nutzbar und brauchten eine Sanierung.

Da ich gemeinsam mit einer guten Freundin ab 1975 in Köln eine Wohngemeinschaft des Kölner Vereins für Rehabilitation für 4 Männer als sogenannter Laienhelfer betreute und diese alle die gleiche Erkrankung wie der überwiegende Teil meiner späteren Langenfelder Patienten*innen hatten, überlegte ich, warum die Menschen in Langenfeld unter den Restriktionen einer fast totalen Institution leben mussten. Es reiften in mir Überlegungen, die ich dann 10 Jahre später als Chefarzt unter dem Stichwort“ Enthospitalisierung“, realisieren durfte, Meine 50 Patienten der Station 18 und 19 kamen aus den Großstädten Köln, Solingen, Wuppertal, Remscheid, Leverkusen und dem dazwischen liegenden platten Land. Die Beziehungen zur Familie waren weitgehend verloren gegangen. Das merkte ich auf der Weihnachtsfeier, zu der jede®r 2 Angehörige einladen konnte, Ganze 10 Familienmitglieder kamen von 100 möglichen.

Der Landschaftsverband Rheinland, aber auch die Träger psychiatrischer Langzeitkranken Stationen in anderen Regionen Deutschlands beschloss in den späten 80iger Jahren große Enthospitalisierungs Programme. Meine Abteilung in Langenfeld hatte 150 Dauerbewohner*innen. Zusammen auf Augenhöhe erarbeitete ich mit einem Soziologen, den es in die psychiatrische Versorgung verschlagen hatte, Dipl. Soziologe Lothar Flemming und den Stationsmitarbeiter*innen ein Konzept zur Umsetzung .

Der Träger vieler Einrichtungen, die die Patienten gemeindenah versorgen wollten – so das Schlagwort –waren als Reformprojekte in den Städten entstanden. Im Umfeld der RLK Langenfeld waren das insbesondere der Verein für psychosoziale Dienste im Kreis Mettmann, Deutschlands einwohnerstärkstem Landkreis, der psychosoziale Trägerverein Solingen und der Sozialdienst katholischer Frauen in Leverkusen.
Die Vereine fühlten sich neben der fachlich guten Arbeit auch einem weiteren Prinzip verpflichtet: sie hatten (haben) den Anspruch, alle psychisch Kranken einer Gemeinde, eines Stadtteils, einer Region zu „versorgen“. Diese Versorgungspflicht entsprach der alten Regelung, dass jede psychiatrische Klinik ein festes Einzugsgebiet hat, aus dem sie alle Menschen, die psychiatrische Hilfe benötigen aufnehmen müssen. Das ist unter dem Begriff Pflichtversorgung zu verstehen.

In diese Strukturen „entließen“ wir die Menschen aus dem Schutz der Klinik. Dabei konnten die Mitarbeiter*innen der Stationen sie begleiten, denn die Vereine hatten zugesagt, ihnen Stellen zu vermitteln im Rahmen des Betreuten Wohnens, später der Assistenz Leistungen. Die ärztliche Versorgung übernahm die PIA. Es würde den Rahmen dieses Vortrags sprengen, Einzelheiten vorzutragen. Am Ende des Prozesses in den 90iger Jahren lebten auf dem Klinikgelände von 150 Menschen noch 4. Die Stationen wurden nicht nachbelegt.
Dieser Prozess fand vor allem auch in Bedburg Hau statt. Dort waren es an die 1000 Menschen, die vom Niederrhein in ihre Heimatorte entlassen wurden. Auch in Viersen und Düren gab es solche Enthospitalisierungs Programme.

Gemeindepsychiatrie: Was nicht geschah und warum nicht?

Wenden wir uns jetzt der Gemeindepsychiatrie zu unter der Fragestellung: Was nicht geschah und warum nicht?
Ich will ich der Frage nachgehen, ob ich als junger Psychiater so etwas wie psychiatrische Illusionen gehabt habe. Habe ich Entwicklungen gewünscht, an deren Verwirklichung ich mitgearbeitet habe, die illusionär waren oder sich durch die Entwicklung und der damit verbundene Veränderung der Idee dahin entwickelt haben?
Ich gestatte mir, der Frage nachzugehen, ob ich durch mein Tun Fehlentwicklungen befördert habe. Dabei ist mir klar, dass die Entwicklungen auf dem Feld der Versorgung psychisch kranker Menschen, sehr heterogen und vielfältig sind, fast kaum zu überblicken.

Die Psychiatrieenquete, die gerade 50 Jahre alt wurde, hat unmenschliche materielle Zustände festgestellt, die im Großen und Ganzen beseitigt worden sind. Der mit den Modellprogrammen einsetzende Reformprozess ist beispielhaft und einzigartig. Daran mitwirken zu dürfen, hat mich zufrieden und fast ein bisschen stolz gemacht. Ich habe mich ein Stück als Pionier gefühlt.
Ich habe 1984 zum Zeitpunkt meiner Facharztprüfung geglaubt, dass es gelingen müsste, die schlimmen Verläufe der großen psychischen Erkrankungen zu verhindern.

Enthospitalisierung als erster Schritt

Entscheidend setzte ich darauf, dass die Enthospitalisierung der Langzeitkranken durch Auflösung der Langzeitbereiche in den Groß -Kliniken per se schon heilsame Wirkung haben würde
Dieses Experiment gelang. Nach wenigen Jahren feierte eine Klinikabteilung – mit rund 150 Menschen gestartet -, ihre Selbstauflösung. Nur wenige Patienten schafften den Schritt vom Gelände des Großkrankenhauses nicht. Die Illusion war Wirklichkeit geworden. Enthospitalisierung funktionierte, sie musste nur gewollt sein. Klar war, dass die Menschen selbstverständlich die entwickelten gemeindepsychiatrischen Betreuungsangebote nutzen sollten. Alle wurden in ihrem Alltag mehr oder weniger intensiv und fachlich begleitet.

Eine Begegnung mit einem der bekanntesten Klinikpatienten 6 – 7 Jahre später an meinem neuen Wirkungsort Wissen/Sieg wirkte ziemlich desillusionierend. Ich hatte Aufnahmedienst in der Klinik und wurde zu einem psychiatrischen Konsil auf die Intensivstation der Internisten gerufen. Dort lag mit Nierenversagen der oben erwähnte, an einer schweren chronischen Schizophrenie leidende Erhard. R. Er war wegen seiner aggressiven Unruhezustände in den 50iger Jahren als junger Erkrankter lobotomiert (Durchtrennung der Nervenbahnen im Gehirn) worden. Ich nahm die psychiatrische Untersuchung zum Anlass, die Lebensgeschichte nach der Enthospitalisierung zurückzuverfolgen. Eine Odyssee. Er war auf seinen Wunsch in ein Wohnheim in seiner Herkunftsregion entlassen worden. Doch die strengen Regeln des sozialpsychiatrischen Konzeptes konnte er – wie auch in der Klinik, wo er auf einer so genannten geschlossenen Langzeitstation lebte, nicht einhalten. Nach kurzen Klinikaufenthalten in seiner jetzt zuständigen Klinik, die ihn nicht wirklich in seinem Verhalten veränderten, blieb nur eins, ihn in ein Altenpflegeheim zu verlegen – er war körperlich deutlich älter als biographisch. In diesem Altenpflegeheim lebte er fast ohne jede psychiatrisch fachliche Betreuung vor sich hin. Dement lautete auch die hausärztliche Einweisungsdiagnose, denn seine wirkliche Krankengeschichte hatte sich verloren. Dementia praecox. Kraepelin lässt grüßen. Er war nicht dement, sondern litt an einem schweren Residualsyndrom bei Schizophrenie mit Antriebslosigkeit, Interesselosigkeit.

Dieses eine Patientenschicksal ist nicht typisch, hoffe ich. Aber der Nimbus des Enthospitalisierungsprozesses war angeschlagen. Ich habe im Nachgang dazu nach Langzeit – followup – Studien gesucht. Denn in vielen Großkliniken und Heimen Deutschlands sind Langzeitpatienten entlassen worden. In Bedburg – Hau wurde eine Studie gemacht, die aber nur eine kurze Nachbetrachtungszeit dokumentierte. Systematisch sind sie nie angelegt worden.

Der Hit Bewo

Einer meiner wichtigsten Grundsätze war vor 35 Jahren, die kranken Menschen sollen in der Gemeinde in normalen Wohnverhältnissen leben können. Das Betreute Wohnen wurde der Hit unter den Versorgungsstrategien.
„Ich bin im Bewo und habe eine Bewo – Betreuerin (die meisten sind weiblich)“, ist ein gängiger Satz bei der Erstvorstellung in der Ambulanz für viele chronisch Kranke. Bewo ist Standard. Diese Idee scheint zu tragen.
Doch das gilt nur solange der Patient mitmacht, die Angehörigen und die Nachbarschaft ihn aushalten. Meine Wissener Erfahrung zeigt, dass die besonders schwer Kranken, vor allem die chronifizierten Psychosekranken, die heute fast alle Drogen und Alkohol missbrauchen, ja abhängig davon sind, oft nur zwischen den Drehtüraufenthalten in ihren versifften Wohnungen dahin vegetieren. Sie sind Parias in den Gemeinden.

Die Drogen und der Alkohol

Ich habe als Ambulanzarzt viele Versuche gemacht, irgendein Betreuungsangebot mit den Patienten und ihren gesetzlichen Betreuern zu etablieren. Die Patienten blieben unerreichbar. Formal nahmen sie das Angebot an, ließen sich aber nicht wirklich auf Prozesse ein. Nach wenigen Monaten resignierten die oft unerfahrenen Bewo – Betreuer*innen,
Ich habe auch öfter erlebt, das gesetzliche Betreuer ihre Arbeit mit einem lapidaren Schreiben an das Betreuungsgericht beendeten: eine Betreuung ist zwecklos. Die letzte Instanz blieb der sozialpsychiatrische Dienst, der mit den Instrumenten des PsychKG die Patienten in der schlimmsten Not, oft mit konstruierten Fremd – bzw. Eigengefährdungen in die Klinik verbrachte – ins Asyl mit Krankenhaus – Etikett. Angeleitetes Duschen, gutes Essen und Trinken, Wärme und Kontakte für einige Wochen. Kraft tanken, dann wieder über die Boxengasse ins pralle gefährliche Gemeindeleben.
Meist klappt nur die erste Depotspritze, die die Psychose weniger virulent macht. Auflagen dürfen ja fast nicht mehr sein oder umständliche Verfahren benötigen. Das PsychKG ist – fachlich, nicht freiheitlich gesehen – ein ins Leere laufendes Instrument. Denn Psychoedukation, die darauf abzielt, Adhärenz zu erreichen, klappt bei den Menschen, die so kognitiv gestört sind wie die oben beschriebenen Menschen nicht.

Besserung der Psycho – Therapien

Ich hatte die Hoffnung, die Behandlungsmöglichkeiten für an Psychosen erkranke Menschen am Anfang ihrer Kranken – und Leidensgeschichte würden sich so verbessern, dass eine Chronifizierung erst gar nicht eintreten würde. Besonderes hatte ich auf die Psychotherapie und später die systemische Familientherapie gesetzt. Das individuelle Beziehungsangebot in der Psychotherapie – so hoffte ich – sollte die alte Behandlungsform nur mit Psychopharmaka endlich vergessen machen. Im Selbstreflexionsprozess – war mein Traum – würde der Patient dann die notwendigen Erkenntnisse sich erarbeiten, um seine psychotischen Denkinhalte und daraus abgeleiteten Verhaltensweisen zu ändern. Ich hatte Benedetti gelesen und wollte, dass alle Psychosekranke in den Genuss der auf Verstehen und Verändern angelegten Psychotherapien kommen sollten.
Mit der Verbreitung der Erkenntnisse der systemischen Familientherapie wuchs meine Hoffnung, dass nun auch die pathologischen Familienmuster, die die Psychose mit aufrechterhalten, in den Fokus der Bearbeitung und Veränderung gelangten.

Psychotherapie – ganz viele mit wenig Nutzen für die Schwerstkranken
Wie enttäuscht bin ich heute. Zwar leistet sich Deutschland als fast einziges Land der Welt eine psychotherapeutische Versorgungslandschaft mit mehr als 28.000 niedergelassenen psychologischen Psychotherapeuten, doch ist mein alltägliches Erleben, dass wieder die schwer Kranken und vor allem die Psychose Kranken durch den Rost der Selektion fallen. Nur sehr wenige Psychotherapeuten*innen arbeiten adäquat mit Schizophrenen und Bipolaren.
Die psychotherapeutische Arbeit in den Institutsambulanzen gedacht als Einrichtung für schwer und schwerst Erkrankte kann ihren Auftrag nicht erfüllen, weil die Vergütung für Psychotherapie in den meisten Bundesländern nicht auskömmlich ist. Und die systemische Familientherapie scheitert neben der fehlenden Finanzierung daran, dass sie sich konzeptuell zu wenig weiterentwickelt hat, was therapeutisch erfolgreiche Interventionen angeht. So reduziert sich das psychotherapeutische Arbeiten, kommt es dann doch irgendwie zustande, in mehr oder weniger ergebnislos verbrachten 25 – 50 Therapiestunden bei den niedergelassenen Kolleg*innen nach vielen Monaten Wartezeit, Motto auf Kölsch: Do gonn m´r och noch hin. (Da gehen wir auch noch hin).

Die Rolle der Kommunen im Reformprozess

Neben meiner psychiatrischen Identität bin ich leidenschaftlicher Kommunalpolitiker (gewesen). Die Kommune als Ort, in dem auch psychisch Kranke leben, dürfen, sollen, müssen, stellt heute mit den sozialpsychiatrischen Zentren Strukturen bereit, die Orte schaffen, an denen sich Krankheit aushalten, bewältigen und vielleicht auch überwinden lässt.
Aber auch diese Orte sind in aller Regel nichts für die verwahrlosten, drogen- und alkohol- gezeichneten Menschen.
Diese – und das kann jeder mit offenen Augen beobachten lungern als Obdachlose auf den Straßen, Plätzen und in Köln vornehmlich um den Hauptbahnhof herum.
Ich fahre jeden Morgen mit dem Fahrrad zum Hauptbahnhof. Wenn ich nach den Regeln der ärztlichen Kunst die auf dem Boden schlafenden „visitieren“ und untersuchen würde, könnte ich eine halbe Krankenstation mit Patienten*innen füllen.

Sie reden mit sich, trinken noch einen drauf, betteln und werden vom Grundangebot der Tafeln am Leben gehalten. In Köln gibt es auch noch eine ärztliche Basisversorgung. Der Barfuß – Doktor mit dem Ambulanzbus für Geschwüre, Abszesse, offene Wunden und Parasitenbefall. Duschen gibt es auch. Bei Gulliver. Low Level. Hier sind die „ausgelagerten“ Langzeitbereiche der Großanstalten und Heime heute zu suchen und zu finden.
Klaus Nouvertné Dipl. Psych. aus Solingen vom Psychosozialen Trägerverein hat schon vor Jahren auf dieses Phänomen hingewiesen.

Betreuung, ohne es so zu nennen – Hotel plus

So werden zunehmend die Orte der Wohnungslosenhilfe Zufluchtsstätten für chronisch schwer Kranke. Die sozialpsychiatrische Versorgungsstruktur, die wenigstens ein Minimum an Betreuung möglich macht, ist die in den späten 90iger Jahren in Köln entwickelte Hotel-Plus – Unterbringung. Damals standen in Köln zahlreich Schlichthotels leer. Der Flüchtlingsboom war abgeebbt. Zum Teil hatte die Stadt Köln langfristige Mietverträge.
Dieser einfachste Wohnraum bot sich an. Das DRK entwickelte unter maßgeblicher Beteiligung von Ulla Schmalz, erfahrene Psychiatrie – Krankenschwester, ein Konzept, das vielfach in Deutschland kopiert worden ist. Eckpfeiler: in den Hotels haben die Menschen Ansprechpartner. Die einzelnen Kranken haben aber keinen Betreutenstatus. Niedrigschwelliger geht es nicht.

Maßregelvollzug – zwei oder mehr Seiten der Medaille

Seit mehr als 35 Jahren interessiert mich der Maßregelvollzug besonders.
Das ist auch meinem Lehrer und Chef, später Freund, Matthias Leipert zu verdanken.
Therapeutisch hat sich der Maßregelvollzug in den letzten Jahrzehnten enorm entwickelt. Eine Kollegin meinte vor kurzem, würden auch die nicht straffällig gewordenen Schwerkranken die Behandlung im Maßregelvollzug bekommen, ging es Ihnen richtig gut.

Ein großes Problem ist die Tatsache, dass viele chronisch Kranke die in Kliniken oder in Heimen recht aggressiv gegen Mitarbeiter geworden sind, von den Institutionen angezeigt wurden und irgendwann in der Forensik gelandet sind: ein weiterer Ort des langfristigen Verschwindens von Menschen, zumal die Prognose – Gutachter immer vorsichtiger werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Einweisung von Menschen, die in Behandlungssituationen aggressiv waren, nach § 126 a StGB zum Glück einen Riegel vorgeschoben.
Nach Gustl Mollath, dessen forensisches Schicksal die Aufmerksamkeit der Fachöffentlichkeit und insbesondere der Spruchkammern vor allem auf die Problematik der Verhältnismäßigkeit der Länge von Maßregeln gelenkt hat, ist dieser Trend gebrochen. Es werden weniger Menschen zu Maßregeln verurteilt.

(Fast) gelungen: die Entwicklung von Strategien zur Behandlung von Borderline – Erkrankungen und der PTBS
Eine wichtige Entwicklung der Versorgungsstrukturen habe ich vor 30 Jahren nicht erwartet: die großen Fortschritte in der Behandlung von Menschen, die an einer Borderline – Störung leiden und Menschen, die schwer traumatisiert wurden.

Das ist eine erfreuliche Entwicklung. Die Konzeptualisierung derTraumafolgestörung in den letzten 20 Jahren ist ein erheblicher Fortschritt, der den Betroffenen, bei sexuellem Missbrauch vor allem Frauen, eine erhebliche Linderung ihrer Leiden gebracht hat, die ich früher so nie wahrgenommen habe. Auch den durch die mörderischen Kriege der Gegenwart zu Flüchtlingen gewordenen Menschen können die neuen Strategien helfen.
Insofern fällt am Ende des offiziellen Berufslebens meine Bilanz der erfüllten Hoffnungen und zerstörten Illusionen geteilt aus.

Supported Employment
Die Versorgung der schwer Psychosekranken hat nicht den Stand erreicht, den ich mir erhofft hatte. Die Deinstitutionalisierung und Ambulantiisierung bedürfen weiterer neuer Impulse.
Diese könnten darin liegen, dass für jeden Menschen Beschäftigungsmöglichkeiten zugänglich werden, die das Grundrecht des Menschen, auch aus dem Ertrag eigener Arbeit zu leben, angepasst an seine Fähigkeiten, konsequent garantieren.

Thesen zur Weiterentwicklung der Sozialpsychiatrie
1.  Ausbau der Arbeitsangebote für psychisch Kranke
2. Entwicklung des Supported Employments
3. Neudefinition der Rolle der Psychotherapie im Behandlungsprozess
4. Behandlungsauflagen nach Entlassung aus der ordnungsbehördlichen Unterbringung
5. Übernahme von flächendeckender Pflichtversorgung durch gemeindeintegrierte Angebote
6. Vereinfachung der psychosozialen Hilfsangebote und ihrer Zugänglichkeit – Beantragung mit einem Formular
7. Entbürokratisierung des Bundesteilhabegesetzes
8. Weg von den Modellprogrammen als Alibi
9. Intensivierung der Versorgungsforschung
10. Unabhängige Erforschung der Ursachen und Therapiemöglichkeiten von psychischen Erkrankungen
11. Verbesserung des Gutachtenwesens durch Teambildung und Evaluierung der Gutachten

Gefängnis und/oder Allgemeinpsychiatrie als Alternative? Zur Forderung nach Abschaffung des Maßregelvollzuges

Dr. Lewe musste krankheitsbedingt leider kurzfristig absagen.
Daher wurde sein Beitrag von Prof. Dr. Konrad vorgetragen.

 

DR. RER. MEDIC. ULRICH LEWE,
Bielefeld, Diplompsychologe

„Und warum jetzt das ganze Theater?“

„In Vergangenheit gab es vielfältige Bemühungen, den jeweiligen Vollzug der beiden Maßregeln zu reformieren. Diese Vorhaben sind gescheitert. Aufgrund soziologischer, empirischer und rechtspolitischer Erkenntnisse ist die DGSP jetzt zu der Auffassung gelangt und hat den Entschluss gefasst, sich dafür einzusetzen, sie ganz abzuschaffen.“

(Feißt; Lewe; Kammeier, 2022) 

Beschwerdemanagement

PATRICIA MORGENTHAL,
Unna, Rechtsanwältin

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Besuchskommissionen

DR. MED. FRIEDRICH LEIDINGER,
Bonn, Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e. V.

Jugendliche allein vor Gericht? Zur Notwendigkeit der Verteidigung in Jugendstrafsachen

PASCAL DÉCARPES,
Wiesbaden, Kriminologe, Nationale Stelle zur Verhütung von Folter

Rechtsschutzsystem

LISA GRÜTER,
Dortmund, Rechtsanwältin

Reform? Nicht für uns! Von der alten und neuen Ohnmacht Angehörige

DR. CHRISTIANE ERBEL,
Sprecherin Initiative Forensik: Hilfe für Angehörige

Ethische Evaluation

PD. DR. MED. IRINA FRANKE,
Chur, Chefärztin für den Bereich Forensische Psychiatrie
und Stv. Ärztliche Direktorin Erwachsenenpsychiatrie bei den Psychiatrischen Diensten Graubünden

Impressionen Symposium 2025