Zielsetzung
Es gibt kein menschliches Zusammenleben ohne individuelle und soziale Konflikte.
Das von dem Gerichtspsychiater Prof. Dr. Wolfgang de Boor im Jahre 1969 gegründete, ab 1997 von dem Strafrechtler Prof. Dr. Bernhard Haffke fortgeführte, in seiner Nachfolge von Rechtsanwalt Prof. Dr. Günter Tondorf, und seit 2009 nunmehr von Rechtsanwalt Dr. habil. Helmut Pollähne wissenschaftlich geleitete Institut erforscht die Ursachen, die Verhütung und die Lösung von Konflikten.
PROF. DR. MED. MANUELA DUDECK, Ulm / Günzburg
Vorsitzende des Instituts für Konfliktforschung e.V.
PROF. DR. JUR. HABIL. HELMUT POLLÄHNE, Bremen
Wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Konfliktforschung e.V.
Symposium 2025
Das 52. Symposium des Instituts für Konfliktforschung e.V.
und des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V.
findet statt am Freitag, 9. Mai und Samstag, 10. Mai 2025 in Maria Laach.
Wir blicken auf 50 Jahre Psychiatrie – Enquete und Sozialpsychiatrie zurück und fragen: was hat die Reform gebracht?
Sichern Sie sich jetzt den Frühbucherrabatt und buchen Sie bis 5. Dezember Ihre Teilnahme.
Symposium 2024 - Abstracts und Vorträge
Das 51. Symposium des Instituts für Konfliktforschung e.V.
und des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V.,
Frankfurt am Main, hat am
20. und 21. April 2024 in Maria Laach stattgefunden
mit dem Thema
KINDER UND JUGENDLICHE GEFANGEN …
… zwischen Strafjustiz, Jugendhilfe und Psychiatrie: reife Leistungen?
dem 13. Juni 2023 im Kreise der Familie im 89. Lebensjahr verstorben.
Die Trauerfeier findet statt am Montag, den 26. Juni 2023, um 10 Uhr in der Neanderkirche in der Düsseldorfer Altstadt, Bolkerstraße.
Günter war ein engagierter Strafverteidiger, ein leidenschaftlicher Diskutant, ein homo politicus, ein feierfreudiger Rheinländer und ein liebender Vater und Großvater.
Er war die Seele des Instituts. 50 Jahre.
Ein Freund – Albert Klütsch, Strafverteidiger, Landtagsabgeordneter NRW a.D. – schrieb:
„er war mein genosse, mein streitbarer kollege, mein verteidiger, mein ideengeber (massregelvollzugsgesetz), mein düsseldorfer pendant, mein freund, dem ich nur einmal helfen konnte, als er seine reise nach indonesien plante. friede seiner unermüdlichen seele.“
Diesen Sätzen schließen wir uns an.
Prof. Dr. Norbert Konrad
Prof. Dr. Helmut Pollähne
Norbert Rüther
Das verflixte 49. Symposium
Bereits Ende 2019 wurde das 49. Symposium für 25./26. April 2020 avisiert, Thema: „Flucht – aus der Verantwortung. Migration, Trauma, Ausländerrecht“. Corona machte einen dicken Strich durch jene Rechnung, das Symposium wurde verschoben auf 2021. Und die Pandemie führte abermals zum lockdown: Auch wenn das Thema „Flucht“ sicher nicht an Brisanz verloren hat und in Anbetracht des Afghanistan-Debakels und der zunehmenden Auseinandersetzungen an den sog. EU-Außengrenzen aktuell eher mit einem Wiederaufflammen der damit verbundenen Migrations-Konflikte zu rechnen ist, musste das Projekt zunächst einmal zurückgestellt werden (aufgeschoben ist aber auch hier nicht aufgehoben).
Apropos Corona: Das IfK nicht ist der Versuchung erlegen, die damit vielfältig verknüpften Konflikte im Rahmen eines Symposiums zu „erforschen“. Der Kelch ist an unseren Kund*innen vorüber gegangen – Zum Glück, mögen viele denken. Dass der Umgang mit einer Pandemie im Allgemeinen und mit SARS II im Besonderen gerade auch in unserem thematischen Tableau einige interessante Anknüpfungspunkte böte, stand und steht außer Frage, und dennoch: Wir wollen nach vorne schauen (und sind doch aktuell eher von der Sorge befallen, auch im Frühjahr 2022 könnten uns die Viren einen weiteren Strich durch die Rechnung machen).
Stattdessen die Zuflucht zu einem geradezu klassischen IfK-Thema – der Maßregelvollzug in sog. Entziehungsanstalten, vor dem Hintergrund einer (sicher auch 2022 noch) andauernden Reform-Diskussion: Also keineswegs eine Verlegenheits-Lösung, sondern ein sich geradezu aufdrängendes Symposium. Konflikte allenthalben, sowohl beim derzeitigen Zustand des Maßregelvollzuges gem. § 64 StGB „im Übermaß“ als auch in Anbetracht dessen, was jene Reform-Debatte zu bieten hat. Die nicht ‚nur‘ quantitative sondern damit unausweichlich auch qualitative Not der Entziehungsanstalten wird – so viel sei vorhergesagt bei allem Misstrauen Prognosen gegenüber – in der gerade anlaufenden Legislaturperiode des neuen Bundestages zu gesetzgeberischen Aktionen führen. Auch so gesehen ist das 49. Symposium am 7./8. Mai 2022 „Entziehungsanstalten im Übermaß? Strafe – Sucht – Therapie – Reform des § 64 StGB“ sehr gut platziert. Möge Corona sich gefälligst zurückhalten …
Aber selbstverständlich würde es dem IfK und Maria Laach nicht gut zu Gesicht stehen, eine schlichte Reformdebatte zu § 64 StGB zu führen: Die Punkte „Strafe – Sucht – Therapie“ sind durchaus umfassender und grundsätzlicher gemeint. Es geht (zumindest auch) um Drogenpolitik, um Vollstreckung und Verteidigung, um Blicke über den nationalen Tellerrand sowie in Königswege und Sackgassen. All das wie immer interdisziplinär und quer durch alle beteiligten Gruppen aus Theorie und Praxis.